Bedingungen Verkauf

  1. Verkaufsbedingungen

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Verkaufsbedingungen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden bestimmen die Rechte und Pflichten jeder Partei.

    1.2 Die Moving Company mit ihrem Hauptsitz befindet sich in der Rue de la Banque 3, CP21, CH-1701 Fribourg; eingetragen unter der Identifikationsnummer CHE 114.166.386. Das Unternehmen verfügt über eine offizielle Website, die unter der Adresse https://move.alpwebmaster.com/ zugänglich ist.

    1.3 Nur der Kunde hat das Recht, die Dienstleistungen der Moving Company in Anspruch zu nehmen. Jede andere Nutzung oder der Weiterverkauf seiner Dienstleistungen zugunsten Dritter ist verboten. Alle Dienstleistungen der Moving Company werden in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

  2. Abschluss des Vertrages

    2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Moving Company gilt als abgeschlossen, sobald die elektronische Anfrage eingegangen ist. Ab diesem Zeitpunkt treten die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden und der Moving Company in Kraft.

  3. Zahlungsmethoden

    3.1 Die Kosten sind nur per Banküberweisung zahlbar. Das Unternehmen sendet dem Kunden nach Abschluss der Dienstleistung eine elektronische Rechnung.

    3.2 Im Falle eines Zahlungsverzugs hat die Firma das Recht, Verzugszinsen zu verlangen, die auf der Grundlage des geltenden gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden und ab dem Datum der Zahlungsaufforderung gelten.

  4. Die folgenden allgemeinen Regeln gelten für die Umzugsgut-, Reinigungs- und Reisedienstleistungen.

    4.1 "Riddance" steht für den Umzug von Gütern und deren Transportleistungen. Bevor die angeforderte Dienstleistung gebucht wird, stellt das Unternehmen dem Kunden einen kostenlosen Kostenvoranschlag zur Verfügung, der die Merkmale der vorgeschlagenen Operation beschreibt. Sie definiert besondere Bedingungen, die diese allgemeinen Bedingungen ergänzen.

    4.2 Das nicht genutzte Volumen der Transporteinheit steht der Moving Company zur freien Verfügung. Diese ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages einem anderen Dienstleister zu überlassen. Jeder Räumungsauftrag setzt voraus, dass er unter normalen Bedingungen ausgeführt werden kann; die Hauptstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Gebäuden, in denen die Be- und Entladung stattfindet, müssen für die Umzugsunternehmen zugänglich sein.

    4.3 Bei Vorhandensein von Gärten oder anderen Hindernissen desselben Typs setzt der normale Zugang einen maximalen Abstand von 15 Metern zwischen dem Fahrzeug und dem Eingang des Gebäudes voraus. Korridore, Treppen usw. müssen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Zudem müssen die behördlichen Vorschriften den planmässigen Ablauf des Umzugs ermöglichen.

    4.4 In allen anderen Fällen erhöhen sich die Kosten für die Umzugs- / Entsorgungsdienste entsprechend dem zusätzlichen Arbeitsaufwand. Die Moving Company überträgt die Gegenstände, die Teil des Kostenvoranschlags oder Teil einer vom Kunden zur Verfügung gestellten Liste sind. Im Falle eines zusätzlichen Volumens können die Umzugskosten entsprechend oder durch Vereinbarung erhöht werden.

  5. Haftung bei Verlust & Beschädigung

    5.1 Das Unternehmen ist für die ihm anvertrauten Möbel und Gegenstände verantwortlich, ausser in Fällen höherer Gewalt, inhärenter Mängel oder eines Kundenfehlers. Sie lehnt jede Verantwortung für unvollständige Operationen ihrer Agenten oder Ersatzvermittler ab.

    5.2 Wenn das Unternehmen die Verpackung nicht vornimmt, kann der Inhalt der vom Kunden verpackten Pakete keinen vorhersehbaren Schaden darstellen, es sei denn, es wird eine genaue Bestandsaufnahme vorgenommen (Artikel 1150 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

  6. Kautionspflicht wegen Lieferhindernis

    6.1 Im Falle der Abwesenheit des Kunden an den von ihm angegebenen Lieferadressen oder einer wesentlichen Unmöglichkeit, die nicht vom Unternehmen verschuldet ist, werden die Möbel auf Geheiss des Unternehmens und auf Kosten des Kunden automatisch in ein Möbellager gebracht.

    6.2 Das Unternehmen erstattet dem Kunden auf geeignete Weise Bericht über diese Hinterlegungsoperation, wodurch der Umzugsvertrag beendet wird.

  7. Obligatorische Anwesenheit des Kunden

    7.1 Die Anwesenheit des Kunden oder seines Vertreters ist sowohl bei der Beladung als auch bei der Auslieferung obligatorisch: Letzterer muss sich vor der Abfahrt des Fahrzeugs vergewissern, dass in den Räumlichkeiten und Nebengebäuden, in denen sich die Möbel oder das Paket befanden, kein Gegenstand vergessen wurde. Der Vertreter des Unternehmens ist berechtigt, vom Kunden zu verlangen, dass er jede Verschlechterung vor dem Umzug in schriftlicher Form dokumentiert.

  8. Beendigung des Vertrags

    8.1 Der Vertrag gilt als abgeschlossen und tritt zwischen der Firma und dem Kunden an dem Tag in Kraft, an dem die Daten der Dienstleistungen zwischen den Parteien definitiv festgelegt werden.

    8.2 Im Falle der Stornierung von Dienstleistungen jeglicher Art muss der Kunde die Moving Company im Voraus schriftlich darüber informieren.

    8.3 Erfolgt die Annullierung weniger als 14 Tage vor der geplanten Dienstleistung, schuldet der Kunde 30% des vereinbarten Betrags als pauschale Entschädigung für die Kosten und durchgeführten Aktivitäten.

    8.4 Wenn die Stornierung weniger als 72 Stunden vor einer bestimmten Dienstleistung erfolgt, schuldet der Kunde 80% des vereinbarten Betrags. Wenn diese Fristen nicht eingehalten werden, wird die Dienstleistung vollständig in Rechnung gestellt.

    8.5 Sofern in den Sonderbedingungen nichts anderes festgelegt ist, gilt jede im Voraus gezahlte Summe als Kaution. Ausser in Fällen höherer Gewalt, die nachstehend erläutert werden:
    - Im Falle einer Kündigung durch den Kunden wird die Kaution nicht zurückerstattet.
    - Im Falle einer Kündigung durch die Gesellschaft oder eines Misserfolgs erhebt der Unternehmer eine Rückerstattungsgebühr von 150%.

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